Thema: Recht: Einschreiben verloren - was tun - welche Alternativen gibt es ?
Koban Am: 08.12.2016 15:23:59 Gelesen: 51988# 47@  
Hast Du bei Deinem Nachforschungsantrag Briefmarken als Inhalt genannt? Die Post wird den Inhalt (Briefmarken) ja nicht erraten haben.

Da Briefmarken nunmal von der Beförderung, siehe obiges Schreiben, ausgeschlossen sind, bekommst Du auch keine Entschädigung.

Hättest Du angegeben, dass sich Fotos im gestohlenen Brief befanden, hättest Du auch bis 25 Euro Entschädigung bekommen.

Aber tröste Dich. Den Fehler macht fast Jeder beim ersten geklauten Einschreiben.

Gruß,
Koban
 
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