Thema: Philatelistische Unterlagen zur allgemeinen Nutzung
drmoeller_neuss Am: 13.12.2016 09:19:46 Gelesen: 2374# 6@  
Zum rechtlichen: Zweidimensionale Scans geniessen in der Regel keinen Schutz aus dem Urheberrecht, zumindest dann nicht, wenn sie nicht aufwendig nachbearbeitet wurden. Dann muss die Vorlage selbst noch betrachtet werden. Auch hier sehe ich keine Konflikte, zumal es sich hier um ein "amtliches Werk" handelt, das ohnehin gemeinfrei ist.

Vom technischen Standpunkt her, sollte eine Umsetzung nicht aufwendig sein. Irgendwo fragt die Software die erlaubten Formate ab, und da muss eben in die Liste noch ".pdf" eingetragen werden. Sollte nicht länger als eine Stunde Aufwand sein, wenn man das zusammen mit anderen allfälligen Änderungen implementiert.

Zum Risiko: .pdf-Dateien sind erst einmal per se ungefährlich, da sie keine ausführbaren Dateien enthalten. Allerdings können manipulierte .pdf Dateien in Verbindung mit Sicherheitslücken in anderen Programmen (z.B. pdf-Viewer) durchaus Schaden anrichten, indem sie mit einem Pufferüberlauf dafür sorgen, dass ungewünschte Programme ausgeführt werden (z.B. Viren) oder sonstige Sicherheitslücken ausgenutzt werden. Das gleiche Schicksal können aber auch Grafikdateien haben, auch die bereits auf den Philaseiten zugelassenen Formate, insofern sehe ich kein zusätzliches Risiko.

Pragmatischer Vorschlag: pdf-Dokumente von zuverlässigen Personen per verschlüsselter Email an die Philaseiten-Redaktion schicken, die die Dokumente an der richtigen Stelle einstellt.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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