Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Richard Am: 19.01.2017 09:15:09 Gelesen: 171754# 185@  
Mit Mail vom 20.12.2016 erreichte uns eine Stellungnahme des BPP Prüfers Siegfried Paul, die wir aufgrund unserer dreiwöchigen Betriebsferien erst heute im Forum veröffentlichen:

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Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für die Mitteilung, dass auf einer Ihrer Forumsplattformen ein von mir ausgestelltes Attest, was eventuell fehlerhaft ist, eingestellt wurde. Ich äußere mich erst jetzt Ihnen gegenüber, weil ich abwarten wollte, wie darauf reagiert wird. Zum anderen musste ich mir die Informationen über eine dritte Person besorgen, da ich kein Mitglied Ihrer Foren bin und auch nicht sein möchte, solange ich nicht bei jeder Person weiß, mit wem ich es zu tun habe. Meine Stellungnahme bezieht sich im Folgenden zur Form und zum Inhalt der Einstellung von Dr. Burkhardt.

Mein grundsätzlicher Standpunkt ist, wenn Jemand meint einen Fehler in einem Attest festgestellt zu haben (fehlerhaftes Attest) oder auch bei anderen Arten von Briefmarkenprüfungen, der betreffende Prüfer als allererstes darüber informiert werden sollte, mit der Bitte um Überprüfung. Und nicht, wie in diesem Fall damit, in der Öffentlichkeit mit erhobener Hand zu wedeln. Das erfordert schon der Anstand in meiner Einschätzung. Unter Öffentlichkeit gehören für mich auch Homepages und Forumsplattformen. Jeder seriöse Prüfer wird eine Überprüfung nicht verweigern und gegebenenfalls das Attest korrigieren, einschließlich eventueller finanzieller Rückabwicklungen.

Das Attest, ausgestellt am 22. Oktober 2015 unter der Registriernummer 8042/15, wie aus der eingestellten Abbildung zu ersehen, wurde schon auf der Dr. Burkhardt- Homepage http://www.koepfe1.de bei „News“ am 08.11.2016 mit Kommentaren eingestellt. Ich zitiere daraus sinngemäß und auszugsweise: „Schon wieder Pieck, diesmal hat mich ein aufmerksamer Sammler darauf aufmerksam gemacht: Angepriesen als: DDR Rarität W. Pieck MiNr. 253 bc DZ 4 mit Druckereizeichen postfrisch im Eckrand- Paar! Geprüft Foto- Attest Paul. Ratet mal, was faul ist…“. Dr. Burkhardt kommt mit seinem laienhaften Verstand - wie er selber ausführt - zum Prüfergebnis: es ist eine 325 z XII DV 2. Am Ende der Einstellung bei „News“ wird Dr. Burkhardt noch „eindinglicher“: „Könnte mal überprüft werden, ob die Aufnahme in den MICHEL durch Paul veranlasst wurde? Könnte eine dritte Person überprüfen lassen, ob es sich bei dem Stück um dieselbe Expertise handelt? Die Zitate sind auf der Homepage von Dr. Burkhardt einseh- und damit überprüfbar.

Am 20.11.2016 erfolgte eine Einstellung in „abgeschwächter Form“ in Ihrem Forum. Die Absicht ist für mich eindeutig: die Kompetenz des Ausstellers dieses Attestes zu untergraben.

Was soll durch: „Könnte mal überprüft werden, ob die Aufnahme in den MICHEL durch Paul veranlasst wurde“? suggeriert werden? Auch ist DDR MiNr. 253 bc DZ 4 schon vor Ausstellung des Attestes im MCHEL- Spezial gelistet. Somit kann niemals dieses Attest Grundlage für die Aufnahme in den MICHEL- Spezial gewesen sein. In seinem Eifer ist Dr. Burkhardt in seiner Einstellung auf seiner Homepage und im Forum noch ein eklatanter Fehler unterlaufen. Ein DV 2 ist bei DDR MiNr. 325 überhaupt nicht gelistet, sondern nur ein DV 1. Die DV 2 beginnen mit „VEB GRAPHISCHE ……..“. Der in Rede stehende DV beginnt aber eindeutig mit „DEUTSCHE ……..“. Das DZ 4 der ersten Pieckausgabe wird zum DV 1 bei der zweiten Ausgabe. Man sollte schon sehr genau und gründlich sein, wenn man den Mund so voll nimmt.

Als der Verdacht aufkam, dass ein fehlerhaftes Attest vorliegen könnte, wurde der Prüfauftraggeber angerufen und um die Möglichkeit einer Überprüfung gebeten. Nach Auskunft wurde der ganze Prüfposten geschlossen auf einem Tauschtag getauscht. An wem, weiß er nicht. Die nächste Spur war ein Verkaufsangebot im Internet durch einen Händler. Dieser Händler wurde ebenfalls angerufen. Er wurde gebeten, den Verkauf zu stornieren und das Attest mit dem Prüfstück noch einmal vorzulegen. Eine inhaltlich gleich lautende E- Mail wurde „nachgeschoben“. Der Händler reagierte nicht und verkaufte für 350,00 Euro. Zur rechtlichen Absicherung bleibt somit nur noch ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein zu verschicken. Eine detaillierte Stellungnahme wird im Januar oder Februar auf der Homepage des Prüfbüros eingestellt.

Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass ich in meiner bisherigen Prüftätigkeit im BPP über 8.400 Atteste ausgestellt habe.

Befremdlich finde ich, dass die Plattform unter „Fehlprüfungen BPP und VP“ firmiert ohne den VPEX, der sich ja selbst als Konkurrent zum VP und dem BPP darstellt und von den Forumsmitgliedern offensichtlich auch so wahrgenommen wird.

Ich überlasse es Ihnen, wie Sie mit meinen Bemerkungen umgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Paul BPP
 
Quelle: www.philaseiten.de
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