Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Carsten Burkhardt Am: 19.01.2017 12:26:16 Gelesen: 171889# 186@  
@ Richard [#185]

Hallo Richard,

es ist immer wieder befremdlich zu lesen, wie wortreich jemand um den heißen Brei herumredet. Immerhin kommt die Antwort im Forum und nicht von seiner Anwaltskanzlei Schellenberg Unternehmeranwälte.

Zur rechtlichen Absicherung bleibt somit nur noch ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein zu verschicken.

Was gibt es hier abzusichern? Das Wasserzeichen ist auch auf dem Attest deutlich zu erkennen. Es besteht kein Zweifel an der Tatsache, dass das Attest fehlerhaft ist. Es ist nicht MiNr. 253, sondern es ist 325. Diesen Fehler zuzugeben ist offensichtlich nicht möglich. Ich finde in der Stellungnahme nichts Entsprechendes.

Paul hat nicht dazu Stellung genommen, ob er die Aufnahme in den Michel veranlasst hat. Er schreibt lediglich, dass die Katalogisierung bereits erfolgt war, als das Attest ausgestellt wurde.

Das DZ 4 der ersten Pieckausgabe wird zum DV 1 bei der zweiten Ausgabe

Das ist korrekt. Hier habe ich die falsche Zahl geschrieben, aber das ist hier nicht das Wesentliche, sondern das Wasserzeichen. Die von Paul benutzten Zitate sind großenteils aus dem Ebay-Angebot, nicht von mir. Von mir stammen die zitierten Fragen, die also immer noch nicht beantwortet sind.

Aber immerhin, es hat mal ein BPP-Prüfer geantwortet. Danke an den Forumbetreiber. Öffentlichkeit wirkt.

firmiert ohne den VPEX

Ist Sache des Forumbetreibers. Das sollte geändert werden, sobald Fehlprüfungen vorliegen. Wir arbeiten daran, dass es nicht dazu kommt.

Viele Grüße
Carsten
 
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