Hallo zusammen!
Ich habe einen Teil der Antwort hier bereits gegeben:
http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=355&page=7Siehe Beitrag 76. Dort wird ein Beleg vorgestellt zum Thema "Ergänzung der Freimachung von Briefsendungen nach dem Ausland".
Zumindest hoffe ich, dass das der fehlende Teil ist.
Mit freundlichen Gruß
Peter