Thema: BDPh: Zoff bei den Landesverbänden um Rücktrittforderungen gegen Uwe Decker
Nachtreter Am: 28.02.2017 15:31:21 Gelesen: 33030# 41@  
@ Magdeburger [#40]

zu 1.

Der Verein muss durch Aufzeichnen der Einnahmen und Ausgaben beweisen, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die Erfüllung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke gerichtet ist.

Zitat aus

https://www.lsv-sh.de/index.php?id=503

Man sollte schon lesen, was man anführt - sonst widerlegt man sich selbst! Ggf. kann die Gemeinnützigkeit auch ruck zuck weg sein!

Viele Grüße

Nachtreter
 
Quelle: www.philaseiten.de
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