@ Nachtreter
[#41]Hallo Nachtreter,
Der Verein muss durch Aufzeichnen der Einnahmen und Ausgaben beweisen, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die Erfüllung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke gerichtet istDies habe ich nicht bestritten, sondern dass i.d.R. keine GuV = Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muß.
Eine GuV wird über das Eigenkapital der Bilanz abgeschlossen.
Mit freundlichem Gruß
Ulf