Thema: Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern
Peter Stastny Am: 06.03.2017 11:45:51 Gelesen: 168943# 196@  
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[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=5767&CP=0&F=1

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Erstmals herzlichen Dank für Eure Beteiligungen. Letztendlich wurde das richtige Ergebnis gefunden!

Dieses Stück weist eine Originalzähnung ohne jegliche Nachzähnung auf. Die Verkantung (Klischeeversatz) des Markenbildes mag zu einer optischen Täuschung führen, ist hinsichtlich einer Nachzähnung aber nicht von Relevanz.

Die beiden waagrechten Zähnungen aneinander gelegt (neben von Euch verwendeten verschiedenen Photobearbeitungsprogrammen geht das leicht und schnell mit MS-Excel (Scan oder File markieren, mit Strg C kopieren, mit Strg V in Excel-Sheet einfügen und vergrößern. Dann vom Markenbild mit gehaltenem Anklicken eine halbtransparente Kopie zB nach unten wegziehen und die oberen Zahnlöcher an die unteren anlegen. Da bei Kammzähnung derselbe Zahnkammteil, belegen kreisrunde Ergebnisse die Originalität der waagrechten Zähnungen. Jede Veränderungen von exakt kreisrund weg (Ovale, geringst versetzte Halbkreise usw.) belegen Manipulationen von Zähnungsverschönerung bis Nach- und Umzähnungen, und sei es nur ein Nachstechen oder Tiefersetzen eines einzigen Zahnloches.

Eine Wiederholung dieses Vorgehens ist bei den beiden senkrechten Zähnungen nur bei Linienzähnung möglich (wobei die Deckung der Löcher bei Linienzähnung produktionsbedingt auch ein bis mehrere Zahnlöcher seitlich verschoben sein kann!), es sei denn, man hat ein weiteres Exemplar vom selben Zahnkamm, idealiter vom selben Bogen. (Dies lag bei dieser Marke vor. Vorsicht bei Bogenscans wegen möglicher Verzerrungen im Randbereich der Bögen). Dann kann man die obige Vorgangsweise analog sowohl mit der linken als auch mit der rechten senkrechten Zähnung durchführen.

Eine weitere bzw. andere Hilfe bieten die bei einer Kammzähnung der waagrechten und der senkrechten Zähnung gemeinsamen Eckzahnlöcher. Werden zB bei zur Verschönerung von zu kurz geratenen Zähnen die Zahnlöcher einer Markenseite tiefer gesetzt nachgestochen, „frisst“ diese Technik bei den Eckzahnlöchern je nach Grad der Tiefersetzung mehr oder weniger Teile der beiden ersten Zähne der anliegenden anderen Markenseiten. Da dies aber optisch sehr auffällig ist, werden die Eckzahnlöcher oft NICHT tiefer gesetzt, wodurch diese zwangsläufig erkennbar auf einer höheren Tangente gegenüber den liefergesetzten Zahnlöchern liegen. Dies ist auch optisch durch ein mehr oder weniger „seltsam“ einseitig zugespitzte Markenecke erkennbar. Bei einer Linienzähnung kann diese Methode mangels Deckung der Eckzahnlöcher NICHT angewendet werden!

Die Anwendung der geschilderten Methoden ergibt bei der konkreten Marke keinerlei Hinweise auf eine Nachzähnung. Bemängeln könnte man bei diesem Stück nur die etwas verkürzten Zähne der linken senkrechten Zähnung. Zu diesem Ergebnis kamen bis jetzt alle diesbezgl angefragten (auch BPP-)Prüfer.

Seltsamerweise hat aber EIN BPP-Prüfer diese Marke angekauft, um mit ihr nachzuweisen, dass ein VPEX-Prüfer übersehen hätte, dass diese Marke nachgezähnt sei. Dazu haben sich dieser BPP-Prüfer und ein weiterer mit ihm zusammenarbeitender BPP-Prüfer diese Marke - natürlich unabhängig voneinander - angeschaut und festgestellt, sie sei nachgezähnt (und auch noch dazu nachgummiert). Die Marke wurde angekauft, weil man sich zu 95% sicher war, dass sie nachgezähnt sei. Die Sache werde aber nicht öffentlich gemacht, „in der Voraussicht. dass sich etwas Demut“ beim VPEX-Prüfer einstellt.

Entgegen der ansonst vertretenen Meinung wurde die Vorlage der Marke zur Überprüfung ebenso wie ein angebotener Ersatz gegen Rückgabe der Marke abgelehnt. Man möchte die Marke gerne behalten, „da sie zur Weiterbildung sehr gut geeignet ist. Der Befund wird wird nirgends veröffentlicht.“ (Wodurch eine Überprüfung des Vorwurfes der Nachgummiertheit verunmöglicht wird. Der Nachweis, dass der jetzige Zustand des Gummis derselbe wie im Zeitpunkt der Prüfung sei, wurde natürlich nicht geführt).

Es stellt sich nun die Frage, für WELCHE Weiterbildung diese Marke in Zukunft Verwendung findet. Für die Erkennung einer (gar nicht vorhandenen) Nachzähnung? Ich hoffe nicht.

Zur Frage, weshalb ich diese widersprüchlichen Ansichten zwischen (auch BPP-)Prüfern nicht, wie von Herrn Geigle gewünscht bis gefordert, zuerst ihm oder den (falsch liegenden) BPP-Prüfern vorlege: Ersterer ist nach wie vor nicht bereit, Informationen von mir entgegenzunehmen und hat Zweiteren ein Sprechverbot zu mir auferlegt. Hoffentlich dauert es nicht wie schon in mehreren früheren Fällen wieder mehrere Jahre, bis auch der BPP seinen Kenntnisstand erweitert.

Beste Grüße
Peter
 
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