Alles nichts Neues, siehe nur:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerb_(Wirtschaft)GWB § 1: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
http://www.bdph.de/forum/showthread.php?10597-VPP-(Verband-philatelistischer-Pr%FCfer)-wer-wei%DF-Genaueres/page28Beitrag #275 unter:
Konfliktpotential Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB,Kartellgesetz, ..."Es ist unsere feste Überzeugung, dass nur EIN Prüferverband, nämlich der Bund Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP), …..
A la „Highlander, es kann nur einen geben - Wider die Zersplitterung“
Und überhaupt, diese „Zersplitterungen“.
Wäre dann das Ideal: EIN Sammler kauft bei EINEM Händler EINE Marke, lässt diese von dem EINEN Prüferverband attestieren, liefert sie bei dem EINEN Auktionshaus ein, das es an den EINEN Sammler wieder verkauft, woraus der EINE Kataloghersteller EINEN Katalogpreis ermittelt.
Liebe Grüße
Peter Stastny