Thema: BDPh: Zoff bei den Landesverbänden um Rücktrittforderungen gegen Uwe Decker
stampmix Am: 23.03.2017 11:09:16 Gelesen: 31394# 56@  
@ Richard [#55]

Jede/r unter dem Dach des BDPh organisierte Philatelist/in hat das Recht, an der Hauptversammlung des BDPh teilnehmen zu können.

Stimmrecht haben jedoch nur die Handvoll Verbände (Stimmzahl entsprechend der Anzahl ihrer organisierten Mitglieder) und die Einzelmitglieder (1 Stimme). Die, nicht übertragbare, Stimme eines Einzelmitgliedes liegt im hundertstel Promillebereich aller abgegebenen Stimmen. Die delegierten Stimmen eines Vereinsvorsitzenden liegen im zehntel Promillebereich. Übersetzt in die Praxis: Man darf zwar mit Abstimmen, was aber komplett bedeutungs- und wirkungslos ist.

Einen Einfluss auf die Abstimmungsergebnisse der HV gäbe es nur, wenn Hundertschaften von Vereinsdelegierten an der HV teilnehmen würden. (eine interessante Frage: Falls der BDPh Rumpfvorstand ALLE Mitgliedsvereine eines LV zur Abgabe ihrer "abweichenden Meinung" bei der HV überzeugen könnte: Bekommt dann der Vertreter dieses LV (nach Delegierung aller seiner Stimmen) eine Stimmkarte mit einer grossen "NULL" ausgehändigt?).

Aber Entspannung: Auf Grundlage der Satzung des BDPh (§7-Abschn.7) müssen die Landesverbände ihre ureigenen Stimmen bei der HV ihres Dachverbandes erstmal an ihre Mitgliedsvereine delegieren wollen; geregelt ist nur, dass und wie sie es können. Es ist keine Rede davon, dass sie es müssen. Und nach den Satzungen der Landesverbände haben die Vereine auch kein Anrecht auf diese Stimmrechts-delegierung. Also behalten die LV ihre Stimmrechte einfach.

Alles wird gut
stampmix
 
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