Thema: BDPh: Zoff bei den Landesverbänden um Rücktrittforderungen gegen Uwe Decker
Richard Am: 27.03.2017 09:52:38 Gelesen: 31080# 58@  
@ stampmix [#56]

Stimmrecht haben jedoch nur die Handvoll Verbände (Stimmzahl entsprechend der Anzahl ihrer organisierten Mitglieder) und die Einzelmitglieder (1 Stimme). Die, nicht übertragbare, Stimme eines Einzelmitgliedes liegt im hundertstel Promillebereich aller abgegebenen Stimmen. Die delegierten Stimmen eines Vereinsvorsitzenden liegen im zehntel Promillebereich. Übersetzt in die Praxis: Man darf zwar mit Abstimmen, was aber komplett bedeutungs- und wirkungslos ist.

Deine Frage sollten Juristen beantworten, ich kann das nicht. Was ich aber kann, ist aus der Praxis berichten:

In der Vergangenheit haben schon immer Vereine ihre Stimmrechte bei ihren Landesverbänden abgerufen und selbst ausgeübt. Es ist die übliche Praxis und wurde noch nie von einem Landesverband verweigert. Ich denke, ein Landesverband kann sich gegenüber seinen Mitgliedern eine Verweigerung auch gar nicht erlauben, wenn er nicht das Risiko eingehen will, dass dieser und vielleicht mehrere Vereine ihren Austritt erklären oder dem Vorstand die Entlastung und die Neuwahl verweigert wird.

Ich habe gerade einmal in das mir vorliegende Protokoll der letzten Wahl-Hauptversammlung in Heidenheim vor knapp vier Jahren gesehen: Damals haben 37 Vereine ihr Stimmrecht selbst ausgeübt. Sie hatten zusammen 3.947 Stimmen. Das ist mehr als mancher Landesverband. Nur Bayern, NRW und Südwest haben mehr Stimmen.

Schöne Grüsse, Richard
 
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