Thema: Begriff POSTFRISCH nun geschützt
sammler-ralph Am: 01.04.2017 20:41:28 Gelesen: 10265# 1@  
Liebe Sammlerfreunde,

ein Sprecher der Deutschen Post AG erklärte heute, dass "nicht nur der Begriff Post sondern auch daraus abgeleitete Begriffe ein wesentliches Asset zur Wahrung des Shareholder-Values sind." Deshalb ist ab sofort der Begriff postfrisch nur noch auf die Marken der Deutschen Post anzuwenden, die Marken anderer Anbieter müssen entspechend als PIN-frisch, Courierfrisch oder analog bezeichnet werden. Auf sämtlichen Wettbewerbsausstellungen des BDPh achten künftig die Mitarbeiter der Erlebnis-Briefmarken-Teams auf die Einhaltung dieser Regelung, ggfs. wird der Begriff postfrisch bei Privatpostmarken auf den Albumseiten mittels Kugelschreiber-Kreuz unsichtbar gemacht. Wie der Sprecher weiter ausführte soll auf Hausdurchsuchungen bei Briefmarkensammlern zur Wahrung des Rechtfriedens zunächst verzichtet werden.

Gruß
Ralph
 
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