@ HPHV
[#12] "Postfrisch" heißt---> "wie von der Post verausgabt".
- Deshalb sind Ausgaben privater Dienste nie "Postfrisch". Es sei denn, sie gehörem zum P2-Verbund (
Die 2. Post).
- Weiterhin:
. Ist der Fingerprint vom Schalterbeamten ---> "postfrisch" (s. oben)
. Ist es ein anderer, dann gilt das nicht mehr.
Leider würde für die Unterscheidung eine eigene "Fingerprint-Datenbank" gebraucht.
Da es aber um die "Belegdatenbank" bereits Diskussionen gab, wird es wohl damit auch nichts.