Thema: Begriff POSTFRISCH nun geschützt
Holzinger Am: 02.04.2017 19:59:24 Gelesen: 9880# 13@  
@ HPHV [#12]

"Postfrisch" heißt---> "wie von der Post verausgabt".

- Deshalb sind Ausgaben privater Dienste nie "Postfrisch". Es sei denn, sie gehörem zum P2-Verbund ( Die 2. Post).

- Weiterhin:
. Ist der Fingerprint vom Schalterbeamten ---> "postfrisch" (s. oben)
. Ist es ein anderer, dann gilt das nicht mehr.

Leider würde für die Unterscheidung eine eigene "Fingerprint-Datenbank" gebraucht.

Da es aber um die "Belegdatenbank" bereits Diskussionen gab, wird es wohl damit auch nichts.
 
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