Thema: (?) (2894) Altdeutschland Bayern: Schöne Belege
Christian Am: 27.03.2009 06:57:20 Gelesen: 1122196# 52@  
Als Liebhaber von Ganzsachen möchte ich hier noch Belege vorstellen, die bisher unberücksichtigt blieben:

Die Postanweisungen:



Michel Nr. A74 aus der Zeit zwischen 1903 und 1905. Auf der Rückseite sind die Gebühren für die einzelnen Entfernungsstufen zu sehen.

Bei Wikipedia gibt es folgende kurze Zusammenfassung:

Am 1. Januar 1865 führte Preußen statt der Briefe mit Bareinzahlungen die Postanweisungen ein. Die Postanweisung war vom Einzahler auszufüllen und wurde ohne Beförderungsnachweis mit der Briefpost versandt. Durch die Kostenersparnis konnte die Gebühr niedrig ausfallen. Braunschweig, Hannover und Sachsen führten Postanweisungen noch im gleichen Jahre ein, Bayern folgte am 1. November 1866, Württemberg am 1. Februar 1867. Wenig später, und zwar am 15. März 1867, wurde diese Zahlungsmethode dann auch in Österreich eingeführt. Im Vereinsverkehr blieben die Briefe mit Bareinzahlung noch länger bestehen.

Als Formular wurde ein in Kartenform hergestellter Vordruck verwendet. Er war vom Absender auszufüllen, der Empfänger bescheinigte den Empfang des Geldes. Ein kleiner Abschnitt der Karte diente dem Absender zu kleinen Bezugnahmen, dieser Abschnitt durfte erst ab dem 1. Juli 1866 abgetrennt werden. Weitere Änderungen folgten. Vom 1. Oktober 1883 wurde der Reichsbankgiroverkehr mit dem Postanweisungsdienst verbunden. Nun konnten die Beträge auch auf das Girokonto übermittelt werden.

Ein geregelter zwischenstaatlicher Verkehr wurde 1874 von Deutschland angeregt. Ein entsprechendes Übereinkommen wurde 1878 abgeschlossen. Ihm traten 14 Staaten bei.

Überbringer des Geldbetrags war der so genannte Geldbriefträger, ein insbesondere durch den in Fernseh-Quizsendungen der 1950er und 1960er Jahre mitwirkenden Walter Spahrbier bekannt gewordener Beruf. Der Zahlungsauftrag musste auf einem Formblatt erteilt werden, Inlandszahlungen wurden meist 1 bis 2 Tage später ausbezahlt. Es war jeweils eine Höchstsumme festgesetzt, diese betrug zuletzt € 1.500. Sonderformen wie Eilzustellung, Luftpostbeförderung oder Rückforderung waren möglich. Am 10. Mai 1949 wurden Funklotteriekarten eingeführt, Wertstempel 10 Pfg., Verkaufspreis 70 Pfg. , am 27. Juli 1951 auf 65 Pfg. gesenkt.

Telegraphische Postanweisungen wurden ohne Begrenzung des Betrags angenommen.
Auslandspostanweisungen auf mehrsprachigem (meist deutsch-französisch) Formblatt waren in bestimmte Länder ebenfalls möglich, die zulässigen Höchstbeträge waren dabei von Land zu Land unterschiedlich.

Eingeführt wurden Postanweisungen in England 1856, in den Staaten des Deutschen Reiches zwischen 1865 und 1867 und im Weltpostverein im Jahre 1879.

Durch die Einführung des "Minuten-Service" können jetzt ohne Betragsobergrenze Geldbeträge in Minutenschnelle weltweit an den Empfänger in größeren Postfilialen oder Niederlassungen der ausländischen Vertragspartner der Post zur Auszahlung gelangen, siehe zum Beispiel: Western Union.[IMG]




Michel Nr. A76 - A79

Herzliche Grüße

Christian
 
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