@ Michael Mallien
[#5]Hallo Michael,
wenn ich mich richtig erinnere, ist in ältern AGF-Rundschau Heften hierüber immer wieder mal berichtet worden. Schau mal in den Inhaltsverzeichnissen nach. Für besondere Zusatzleistungen (Einschreiben, Eilboten etc.) mußte die Zusatzgebühr auf jeden Fall bei der Einlieferung des Antwortteils entrichtet werden.
Viele Grüße
Uwe Seif