Am 6. November 1948 erfolgte eine weitere Währungsreform vom CNC$ zum Gold$ im Verhältnis 1 : 3`000`000. Untenstehende Tabelle verdeutlicht die Entwertung des Gold-Dollars (G$). Die Gebühr für den einfachen Auslandsbrief bis 20g verteuerte sich vom 6. November 1948 bis zum 28. April 1949 in 175 Tagen von 0.35 G$ auf 11`000 G$ oder um das 31`000-fache! Charakteristisch für den Zerfall des G$ war dessen Geschwindigkeit. Dies wird dadurch verdeutlicht, dass in 175 Tagen 12 neue Gebührenverordnungen notwendig wurden. Dieser Umstand stellte die Postverwaltung vor noch grössere Probleme, als dies bei der CNC$-Entwertung der Fall war.
Frankaturen in CNC$-Marken oder Mischfrankaturen aus CNC$-Marken und G$-Marken waren bis zum 31.12.1948 im Verhältnis 1 : 3‘000‘000 zugelassen und waren somit in der Zeit der Gebührenverordnungen 16, 17 und 18 möglich. Hier ein Beispiel einer solchen Frankatur aus der Zeit der Gebührenverordnung
Nr. 16:
Luftpostbrief bis 10g aus der Übergangszeit CNC$/G$ von Shanghai in die Schweiz, Aufgabe am 11.11.1948
Frankatur gemäss Gebührenverordnung
Nr. 16 vom 6. 11.1948 – 19. 11.1948 (siehe Tabelle)
Gebühr für Brief Ausland bis 20g = 0.35 G$
Luftpost-Gebühr Ausland bis 10g = 1.00 G$ = 1.35 G$
Frankatur mit 4’050‘000 CNC$ Marken : 3‘000‘000 entspricht 1.35 G$
Gültigkeitsdauer der Gebührenverordnung: 14 Tage
Frankatur: 1x Mi Nr. 805, 1x 813, 1x 815 und 1x 867
Grüsse aus der Schweiz
Jacques