Thema: Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?
quinte Am: 04.05.2017 19:26:46 Gelesen: 3803# 6@  
@ Markus Pichl [#5]

Auch Dir danke für Deine Ausführungen.

LK [#3] hat ja erklärt, warum der UB "a" mit angegeben wurde - doch: wäre es AUCH dann korrekt in einem Attest, den nicht sichtbaren UB anzugeben, wenn Stempelmerkmale "durch den Bruch in der unteren Sehne der Datumsbrücke" erkenntlich es vermuten lassen?
 
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