@ Markus Pichl
[#5]Auch Dir danke für Deine Ausführungen.
LK
[#3] hat ja erklärt, warum der UB "a" mit angegeben wurde - doch: wäre es AUCH dann korrekt in einem Attest, den nicht sichtbaren UB anzugeben, wenn Stempelmerkmale "durch den Bruch in der unteren Sehne der Datumsbrücke" erkenntlich es vermuten lassen?