Thema: Müssen Prüfer fehlerhafte Angaben aus dem Michel-Katalog übernehmen?
Markus Pichl Am: 04.05.2017 21:05:08 Gelesen: 3734# 9@  
Hallo Dieter,

seit gut 20 Jahren versuche ich Prüfern zu erklären, dass wir nicht nach dem Michel-Katalog prüfen, sondern nach erforschten Erkenntnissen. Der Michel-Katalog darf das katalogisieren, was die Forschung hervorgebracht hat und geprüft ist.

Durchaus könnte ich jetzt einige Beispiele nennen, wo Prüfer abgewartet hatten, bis die zu prüfende Sache in den Michel-Katalog Einzug gehalten hatte. Selbst bei einer der bedeutensten Neuentdeckungen der letzten Jahre, fragte sich der BPP-Prüfer, der erstmalig diese Seltenheit attestierte, ob er diese denn schon vor Katalogaufnahme attestieren dürfte (ich hing damals fast unter der Decke, in dem entsprechenden Telefonat). Er klärte dies dann ab und attestierte vor Katalogisierung.

MfG
Markus
 
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