Thema: Atteste und Befunde in der Datenbank " Briefmarken-Atteste.de "
bovi11 Am: 08.05.2017 15:23:35 Gelesen: 41006# 3@  
@ Peter Feuser [#2]
@ Richard

Gutachten können zwar grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein. Das gilt jedoch nicht, wenn sich die Gutachten (Atteste, Befunde etc.) lediglich darauf beschränken, die Feststellung von Untersuchungsergebnissen wiederzugeben (vgl. Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Auflage 2014 zu § 2 Rn. 82; ebenso Schricker/Loewenheim, Urheberrecht 4. Auflage 2010 zu § 2 Rnn 62 und 117).

Der Fall dürfte in aller Regel bei Attesten und erst recht bei Befunden oder gar Kurzbefunden vorliegen.

Grüße

Dieter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10298
https://www.philaseiten.de/beitrag/151997