@ Bodo A. von Kutzleben
[#12]Hallo zusammen,
ein Problem besteht nach meiner Meinung darin, dass Begriffe falsch verwendet werden.
Als Falschstempel einzuordnen sind nach Außerkurssetzung von Postwertzeichen
nachträglich abgestempelte Marken.
Nachträglich entwertet werden irrümlich nicht gestempelte Marken im postalischen Verkehr, z. B. durch den Zusteller mit einem Gummistempel.
Dann gibt es noch
nachverwendete Stempel, die von nicht mehr bestehenden Postverwaltungen stammen, aber gleichwohl in Gebrauch waren. Als Beispiel möchte ich die Stempel der Deutschen Post der DDR im Verkehrsgebiet Ost der Deutschen Bundespost erwähnen.
Auch sind Gefälligkeitsstempel nicht grundsätzlich Falschstempel, sondern z.B. zeitgerechte Stempelabschläge auf postgültigen Marken ohne dass sie postalisch verwendet wurden.
Gruß
Guntram