@ Markus Pichl
[#20]Es muß niemand bestätigen. Wie HPHV richtig sagt, werden in der Berichterstattung über einen Unfall eventuelle Zeugen auch nicht namentlich benannt.
Auch im gerichtlichen Verfahren gilt:
Wenn eine substantiiert vorgetragene Behauptung nicht durch substantiiertes Bestreiten in Abrede gestellt wird, gilt sie als zugestanden. Uwe Decker hat jedenfalls bislang weder widersprochen, noch substantiiert seine Sicht der Dinge dargelegt.