Satzungsänderungsentwürfe werden üblicherweise immer erst zusammen mit der offiziellen Einladung zur Mitgliederversammlung selbst bzw. mit der offiziellen Bekanntgabe der Tagesordnung versendet. Nicht vorher.
Laut Satzung geschieht das ein Monat vorher über das Verbandsorgan. Also alles absolut korrekt und vollkommen satzungskonform. Vorher dürfen sie es nicht einmal.
http://www.bdph.de/fileadmin/Image_Archive/PDF/Satzung-2009.pdf - dort § 7, Abs. 3