@ Richard
[#20]Falls der Satzungsentwurf des Verwaltungsrates in Wittenberg beschlossen wird, regelt zukünftig nach § 4 Abs. 5 c eine von der Hauptversammlung des BDPh nach § 8 Abs. 1 d zu beschließende "Beitragsordnung" die Einzelheiten zur Höhe der Beiträge.
Ich kann dem BDPh nur dringend raten, in Zukunft eine Klarstellung und Vereinfachung der Beitragsfestsetzung mittels dieser Beitragsordnung anzustreben.
Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen Häsler
1. Vorsitzender BSC Villingen e.V.