@ DERMZ
[#448]@ JohannesM
[#449]Hallo,
Änderungen an auswechselbaren Bestandteilen würde ich auch nicht als Aptierung bezeichnen. Allerdings hat in dem vorliegenden Falle eine andere Postverwaltung den Stempel an ihre Bedürfnisse angepasst, so dass man hier durchaus die Meinung vertreten kann, dass eine Aptierung vorliegt.
Interessant wären natürlich weitere Ansichten, um die verschiedenen Sichtweisen abwägen zu können!
Gruß
Uwe Seif