Thema: Aptierte Stempel
volkimal Am: 24.07.2017 08:49:47 Gelesen: 483057# 451@  
@ DERMZ [#448]

Hallo Olaf,

jetzt bin ich wieder zu Hause und kann auch meinen „Senf“ dazugeben. Da ist wieder das Problem „Was ist eine Aptierung?“ Diese Frage wurde schon einmal hier im Forum diskutiert. Es kann aber nicht schaden, es noch einmal zu tun.

Laut Fremdwörterbuch (Duden) bedeutet Aptieren in der Briefmarkenkunde "einen Stempel den neuen Erfordernissen anzupassen, um ihn weiterhin benutzen zu können". Diese Definition kann man sehr eng und auch sehr weit auslegen. Hier ein paar Beispiele:



Bei dem Cappenberger Stempel aus dem Jahr 1886 sind die Zahlen in Antiqua, 1913 sind sie dagegen wie später üblich in Grotesk. In dem Fall wurden die Ziffern ausgetauscht. Das war aber ohne Probleme möglich, da die Ziffern kein fester Bestandteil des Stempels waren. Für mich ist das keine Aptierung!



1926 enthielt der Stempel noch ein „V“ oder „N“. Ab 1927 wurden die Stempel zu 24-Stunden-Stempeln. Bei einem Stempel am Vormittag wurde das „V“ einfach weggelassen. Nachmittags stand anstelle von „3-4 N“ jetzt „15-16“ im Stempel. Auch das ist für mich keine Aptierung, obwohl ich Literatur kenne wo es als Aptierung bezeichnet wird.

Weitere Fälle sind Stempel, bei denen das Datum absichtlich oder nicht weggelassen wurden. Hier zum Beispiel ein Stempel von Kauli (Philastempel Nr. 10528):



Der Stempel wurde nur auf Postscheinen verwendet. Das Datum ist auf dem Schein handschriftlich vermerkt. Ein anderes Beispiel in diese Richtung ist ein Ausgabestempel, bei dem die Nummer des Zustellgangs nicht eingestellt ist. Auch das sind für mich keine Aptierungen, obwohl auch so etwas manchmal als Aptierung bezeichnet wird.

Auf Ebay oder Delcampe sah ich einmal einen „aptierten Einschreibezettel“: Dort hatte man den Einschreibezettel handschriftlich verändert.

Jetzt aber zu deinem Stempel. Um den Begriff nicht ausufern zu lassen, hatten wir irgendwann im Forum diese Definition entwickelt:

"Aptieren bedeutet, einen Stempel den neuen Erfordernissen durch mechanische Bearbeitung anzupassen, um ihn weiterhin benutzen zu können"

Alle Veränderungen, die die verstellbaren Stempelteile betreffen zähle ich nicht zu den Aptierungen. Damit wäre dein Stempel nicht aptiert, obwohl es eine interessante Veränderung ist, die ich bisher noch nicht gesehen habe. Vielen Dank fürs Zeigen!

Einen ähnlichen Fall wie bei Deinem Stempel gibt es in Polen. Dort hat man das „V“ oder „N“ gegen ein unterstrichenes „o“ ausgetauscht:



Beim Stempel aus Pelplin (Philastempel Nr. 156230) von Heinrich3 sind der deutsche und der polnische Ortsname identisch, so dass nur die Stundenanzeige verändert wurde. Das zählt nach der Definition nicht zu den Aptierungen. Der Stempel aus Gniezno = Gnesen wurde aptiert, aber nur weil die Ortsbezeichnung im Stempel ausgetauscht worden ist.

Viele Grüße
Volkmar
 
Quelle: www.philaseiten.de
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