Thema: Aptierte Stempel
Stefan Am: 24.07.2017 20:23:26 Gelesen: 484221# 456@  
@ Max78 [#455]

Nachfolgend ein potentieller Kandidat (scheinbar im Bereich der Sehnen repariert bzw. ausgebessert) als Aptierung für dein Exemplar eines Handstempelabschlages aus Innsbruck. Leider ist in deinem Fall die Postamtsnummer nicht zu erkennen. Sollte diese auch "1" lauten, würde das Stempelgerät drei Jahre später bei gleich bleibendem Unterscheidungsbuchstaben "b" wie folgt aussehen:



In Fall der Trachten-Marke ist ersichtlich, dass vor dem Ortsnamen etwas fehlt, vermutlich die in deinem Fall (1948) gezeigte Postgebietsleitzahl "(12b)".

@ DERMZ [#448]

Ich würde die grundsätzliche Änderung der Uhrzeitgruppe als Aptierung ansehen. Hätte man an der Ortsbezeichnung "METZ" auch etwas ändern müssen, hätte man es vermutlich auch umgesetzt (Beispiel aus Metz siehe [1], Beiträge 42-44).

@ volkimal [#451]

Laut Fremdwörterbuch (Duden) bedeutet Aptieren in der Briefmarkenkunde "einen Stempel den neuen Erfordernissen anzupassen, um ihn weiterhin benutzen zu können". Diese Definition kann man sehr eng und auch sehr weit auslegen

Der Form halber müssten m.E. alle deine in Beitrag [#451] zur Diskussion gestellten Stücke als Aptierung eingestuft werden. Es handelt sich in allen Fällen um bewusste Änderungen des Erscheinungsbildes eines Handstempelabschlages.

Das Beispiel Cappenberg von 1886/1913 hätte ich nicht zwingend als Aptierung sondern als gänzlich neuen Stempel angenommen. Kann es sein, dass im Fall Cappenberg von 1926/27 nicht nur das "V" bzw. "N" entfernt wurde sondern auch gleichzeitig die Uhrzeitgruppe etwas nach rechts gerückt ist, um wieder symmetrisch zu wirken? Dann läge mehr als ein Eingriff in der Optik vor ;-)

Gruß
Pete

[1] http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ME=142209#M42
 
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