Thema: 18. Jahrhundert: Corpus Constitutionum Marchicarum, Patent 1712
Max78 Am: 31.07.2017 00:52:03 Gelesen: 4534# 3@  
Servus Markus,

hier die textliche Umsetzung auf die Schnelle (ein paar wenige Stellen habe ich "verneudeutscht"):

Demnach Seiner Königlichen Mayestät in Preußen und Unsern allergnädigsten König und Herrn gehorsamst vorgetragen worden, was gestalt in dero Clevischen Landen die Correspondenten sich weigeren, das Porto bey dero Posten bis zum Gräntz-Postambt zu erlegen, sondern deshalb lieber bey denen durch die dortige Städte passierenden Fürstl. Taxischen Posten, alwo Sie ohne Francogeld angenommen werden, aufzugeben, höchstgedachte Seine Königliche Mayestät aber jetztgedachter frembden Post zwar an einigen Örthern auf gewiße Bedingungen die freye Passage und Wechselung, an keinem aber die Colligirung und Distribuirung der Briefe und kleinen Paquete, noch die Abfertigung sothaner Post andern als dero eigenen Postbedienten gestattet haben. Diesen auch bey harter Straffe verbothen ist, durch selbige einige Briefe abzusenden, welche durch die Königl. Posten bestellet werden können. Als wollen und verordnen mehrhöchstgedachte Seine Königliche Mayestät hiermit und Krafft dieses, daß alle diejenige so nach auswärtigen Landen destinierte Briefe auf die Post geben, sich der Franquirung bis zum Gräntz-Postambt dero Post-Reglement gemäß schlechterdings submittiren, oder wiedrigenfalls gewärtigen sollen, daß ihre Briefe bey denen durchgehenden Taxischen Posten ebenfalls nicht werden bestellet sondern liegen gelassen werden. Wornach dann männiglich sich gehorsambst zu achten hat. Signatum Cölle an der Spree den 17. Februar 1712

Patent, daß die Correspondenten in den Clevischen Landen, sich der Franquirung ihrer Briefe bis zum Gräntz-Postambt, submittiren sollen


in dieser Zeit wurden solche Schriften durch Schreiberlinge vervielfältigt. Ich hatte mal Gerichtsakten aus dem Jahre 1754, die durchbuchstabiert waren (a,b,c,d, usw.). Eventuell bedeutet die 2 neben dem Sigel gleich "Kopie Nr. 2" (auf dem oberen Blatt ist x3 notiert, somit in dreifacher Ausführung). Wenn Du Dir sicher bist, dass die Handschrift gedruckt wurde, dann wird es wohl eine viel spätere (sehr aufwändige) Reproduktion sein. Es könnte auf den ersten Blick auch ein "Original" sein, Friedrich dürfte unzählige solcher Dokumente unterzeichnet haben (was nicht heisst, dass man sie an jeder Ecke findet. ;-) Zudem noch postgeschichtlich interessant. Jetzt wären wir wieder bei Wasserzeichen und solchen Geschichten. ;-)

mit Grüßen Max
 
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