Thema: Anträge zur Hauptversammlung des BDPh am 09.09.2017 in Wittenberg
Richard Am: 06.08.2017 11:45:00 Gelesen: 6772# 7@  
Antrag 7:

Einzelmitglied Alexander Schonath, Heilbronn

Antrag zur BDPh-Hauptversammlung in Wittenberg am 9. September 2017

Ergänzung der Satzung „Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften“

Die Versammlung möge beschließen, daß die Satzung wie folgt ergänzt wird:

Bei Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Vereinen wird der an den Bund abzuführende Jahresbeitrag nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein der Jahresbeitrag abzuführen ist. § 4 Absatz 1 a) Satz 2 ist sinngemäß anzuwenden.

Begründung: Ein Mitglied kann zwar in mehreren Vereinen Mitglied sein, aber über diese nur einmal im BDPh. Die Mitgliederzahlen in Ortsvereinen werden wegen dem demographischen Wandel stetig sinken. So müssen zwangsläufig die Mitgliedsbeiträge bei den drei Gebietsorganisationen ständig erhöht werden. Diese Erhöhungen werden Anlaß sein, Doppel- oder Mehrfachmitgliedschaften aufzugeben. Dies wird den Ortsvereinen schaden. Mit der Einmalabführung des Jahresbeitrags für ein Mehrfachmitglied an den Bund können Kündigungen verhindert werden. Eine solche Regelung gibt es bei den Arbeitsgemeinschaften: „Besteht bereits über einen Verein eine Mitgliedschaft im BDPh, so sind keine weiteren Jahresbeträge für den BDPh abzuführen.“
 
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