Thema: Anträge zur Hauptversammlung des BDPh am 09.09.2017 in Wittenberg
Richard Am: 06.08.2017 14:30:00 Gelesen: 6669# 18@  
Antrag 18:

Einzelmitglied Wolfgang Maassen, Schwalmtal

Antrag zur BDPh-Hauptversammlung in Wittenberg am 9. September 2017

Antrag:

Ich stelle hiermit den Antrag, § 7.2 der bisherigen sowie der eventuellen neuen von den Mitgliederverbänden im Mai 2017 verabschiedeten Satzung zu streichen und wie folgt neu zu formulieren:

(2) Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt.

Begründung:

Die Entwicklung des Bundes Deutscher Philatelisten in den letzten Jahren hat deutlich gezeigt, dass die direkte Kommunikation und Diskussion des BDPh-Vorstandes mit seinen Mitgliedern unerlässlich und wichtig ist. Dieses Erfordernis wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass die Mitgliedsverbände im BDPh die Möglichkeiten haben, bei ihren Sitzungen des Verwaltungsrates Mitglieder des Bundesvorstandes einzuladen und mit diesen einen Dialog zu führen.

Einzelmitglieder haben diese Möglichkeit nicht. Sie sind aber Mitglieder des Verbandes und sollten deshalb auch – gleichgestellt – eine Möglichkeit der direkten Mitsprache und Einflussnahme haben. Da es aber keinen „Verband der Einzelmitglieder im BDPh“ gibt, der an solchen Verwaltungsratssitzungen teilnehmen und diese dort vertreten könnte, bleibt die ungeteilte Bedeutung der Hauptversammlung des Verbandes wichtig.

Diese aber nur alle zwei Jahre stattfinden zu lassen, widerspricht der sich im Vergleich zum Verwaltungsrat abzeichnenden Notwendigkeit eines Mitsprache-, also Stimm- und Antragsrechtes. Dieses nur alle zwei Jahre – vielleicht sogar nur eingeschränkt – zu gewähren, ist der Bedeutung eines Verbandes, der sich als Vertreter aller seiner Mitglieder, vielleicht sogar der Sammler überhaupt versteht, nicht angemessen.

Verbände wie der APHV, BPP und der BDB haben eine jährliche Mitgliederversammlung, bei der – sofern von diesen gewünscht – alle Mitglieder des Verbandes sich mit ihren Anträgen und Stimmen einbringen können. Wieviel mehr ist zum einen die Gleichstellung wie die Mitwirkung aller Mitglieder des BDPh in diesem Verband erstrebenswert. Dies kann nur durch eine jährliche Mitgliederversammlung gewährleistet werden.

Eine solche würde auch Problemen weit besser vorbeugen, wenn sich ein von den Mitgliedern des BDPh gewählter Vorstand nach deren Auffassung zu weit von den Zielsetzungen des Verbandes entfernt, eventuell sogar – wie geschehen in der Auseinandersetzung mit der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte – möglichen Schaden anrichtet. Ein auf vier Jahre gewählter neuer Vorstand, der all seinen Mitgliedern de facto nur einmal – nämlich nach zwei Jahren (danach stehen ja zwei Jahre später bereits wieder Neuwahlen an) – die Möglichkeit bietet, mit ihm in direkten Austausch zu treten, wird den Notwendigkeiten der Zeit nicht gerecht.

Deshalb sollte eine Mitgliederversammlung jährlich stattfinden, was nicht die gleichzeitige Durchführung eines Deutschen Philatelistentages impliziert. Da in der momentanen Situation des BDPh der Kostenfrage stets besondere Beachtung gilt, sei kurz skizziert, wie solch eine jährliche Hauptversammlung – ohne nennenswerte Zusatzkosten – durchaus möglich ist. Nämlich mit einer Bundesvorstands- und Verwaltungsratssitzung an einem Freitag und der Hauptversammlung an einem Samstag (wahlweise auch auf Samstag/Sonntag zu verschieben). Tagungsort könnte Bonn und das Haus der Philatelie und Postgeschichte sein. Jeder Verband entsendet als stimmberechtigten Vertreter ein Mitglied, Einzelmitglieder, die teilnehmen wollen, haben ebenso die Berechtigung. De facto würde es dann kaum mehr als geschätzte 30 Teilnehmer geben.

Für die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Bundesvorstandes entstehen bei knappen Planungsmitteln keine Mehrkosten, weil sie sich sowieso zu Tagungen in Bonn treffen, die sie nun – in diesem Fall – anders strukturieren. Im schlechtesten Fall wird ein weiterer Tag benötigt (= Kosten einer Übernachtung mehr), die Reisekosten sind dieselben. An einem Betrag von ca. 80 Euro für eine Übernachtung im GSI sollte es bei den Verbänden nicht scheitern.

Einzelmitglieder zahlen per se ihre Kosten selbst und im gewünschten Umfange.

Das bedeutet, an der Frage der Mehrkosten braucht ein solcher Vorschlag einer jährlichen Mitgliederversammlung nicht zu scheitern. Selbst die Kosten für den Fall, dass man einen zusätzlichen Termin (neben bereits verankerten BV- und VR-Sitzungen) wählen würde, sind überschaubar und durchaus mit Streichung anderer Positionen (z.B. der Besuche des BV bei Mitgliederversammlungen seiner Verbandsmitglieder) auszugleichen.


Redaktioneller Hinweis: Bitte beziehen Sie sich in Ihren Beiträgen ausschliesslich auf die Anträge zur HV und schweifen Sie nicht vom Thema ab.
 
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