Thema: Fälschungen zum Schaden der Sammler: Zeppelinbelege
Richard Am: 01.11.2007 23:08:19 Gelesen: 23731# 10@  
@ AfriKiwi [#9]

Erich, der Verkauf von falschen oder gefälschten Marken oder Belegen ist rechtlich nicht zu beanstanden, sofern diese als falsch oder gefälscht bezeichnet werden.

Das gilt auch, wenn ein Sammler diese erneut verkaufen möchte.

Wenn jedoch 'falsch' als 'echt' verkauft wird, kann dies für den Käufer ganz erhebliche Vorteile haben - der Verkäufer muss nämlich 'echt' das liefern, was er als 'echt' angeboten hat.

Ich habe darauf bereits in einem früheren Beitrag hingewiesen. Es ging zwar nicht um Briefmarken, doch dies dürfte vor Gericht kein grosser Unterschied sein:

http://www.philaseiten.de/Red/forum/forum.pl?ST=46

Also: Falsche Marken oder Belege nicht zurückgeben, sondern vom Verkäufer die Lieferung der echten Ware gerichtlich einklagen !

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/259
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