Thema: Anträge zur Hauptversammlung des BDPh am 09.09.2017 in Wittenberg
drmoeller_neuss Am: 09.08.2017 19:08:44 Gelesen: 6214# 19@  
Wenn man sich durch den Wust von Anträgen durchkämpft, insbesondere die Maassenschen Anträge sind erwartungsgemäss weitschweifig formuliert, bleiben einige gute Ideen:

Antrag 7 Alexander Schonath, Heilbronn (sinngemäss auch Antrag 3):

Bei Doppel- und Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Vereinen wird der an den Bund abzuführende Jahresbeitrag nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein der Jahresbeitrag abzuführen ist. § 4 Absatz 1 a) Satz 2 ist sinngemäß anzuwenden.

Kommentar: das wird in vielen Ortsvereinen schon so in der Praxis gehandhabt.

Antrag 10 Jürgen Häsler: Sozialtarif für die Beitragsfestsetzung von Einzelmitgliedschaften

Kommentar: in der Praxis wird es natürlich Abgrenzungsprobleme geben, nicht alle armen Menschen beziehen Hartz-IV, und nicht jeder möchte sich öffentlich zu seiner Armut bekennen.

Antrag 13: Jürgen Herbst, Stadtallendorf, verschiedene Punkte, wie üblich von Jürgen Herbst schlüssig und gut begründet.

Kommentar: Es ist ein guter Ansatz, sich für eine Neufassung der Satzung etwas mehr Zeit zu geben. Doch wem soll die Quadratur des Kreises gelingen? Dem BDPh-Vorstand garantiert nicht. Dem Verwaltungsrat mit den Vertretern der Landesverbände? Die Frösche legen garantiert nicht ihren eigenen Teich trocken.

Mir fehlen zwei Punkte: So sollten in § 3 auch juristische Personen Direktmitglied des BDPh werden können. Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften könnten sich hier entscheiden, ob sie den Umweg über einen Verband gehen, oder sich den Aufwand sparen. Für manchen ostdeutschen Ortsverein macht es keinen Sinn mehr, in einem Landesverband Mitglied zu sein, der mehrere 100 km entfernt vom Geschehen ist. Und für Arbeitsgemeinschaften sehe ich keinen Sinn dahinter, sich in einem eigenen Verband zu organisieren. Solche Direktmitgliedschaften könnten natürlich die Landesverbände auch anspornen, sich wieder mehr um ihre Ortsvereine zu kümmern.

Auch das Consilium Philatelicum könnte als solcher Verein gefasst werden. Man kann sich auch gleich fragen, warum man überhaupt das Consilium Philatelicum braucht. Wenn man es in der Satzung eigens erwähnt, dann müssen auch die Pflichten und Aufgaben definiert werden.

Von Maassen kommt der gute Einwand, wie mit den Stimmrechten der Einzelmitglieder umzugehen sei. Die zweitbeste Lösung ist, dass die Stimmen einfach verfallen, wenn die Einzelmitglieder nicht zur Hauptversammlung erscheinen. Die bessere Lösung hat Maassen schon selbst angerissen: die Möglichkeit der Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied per Vollmacht, wie es in anderen Vereinen auch üblich ist. Nur schade, dass Maassen nicht einen entsprechenden Antrag zur Satzung formuliert hat.
 
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