@ Postgeschichte
[#155]Hallo Manfred,
der Stempel vom Durchgangslager war zur Kennzeichnung der Portofreiheit für eine Kriegsgefangenensendung notwendig. Die heimkehrenden Kriegsgefangenen aus alliierter Gefangenschaft hatten auch im heimatlichen Durchgangslager noch die Möglichkeit Post als Kriegsgefangenensendung zu verschicken und diese war portofrei.
Auf dem Auslandsbeleg hat der Lagerstempel von Heuberg eigentlich nichts zu suchen, denn dieser war ja frankiert (wenn auch mit für den Auslandsverkehr ungültigen Marken) und bedurfte keiner Bestätigung der Portofreiheit.
Hier ein Beleg von Münsingen vom Oktober 1919
Gruß
Axel