@ jothar
[#1]Hier handelt es sich um einen "Hochdruckstempel" (Prägestempel) des Postscheckamts, der u. A. auf Zahlungsanweisungen und Ersatzüberweisungen als Echtheitsmerkmal angebracht wurde. Quelle: Handwörterbuch des Postwesens 1927 Seite 166, und mit Abbildungen 1953 Seite 360. Allerdings erinnere ich mich nicht, dass auf die genannten Belege Briefmarken geklebt wurden.
Grüße von briefefan.