@ Carsten Burkhardt
[#12]Hallo Carsten,
das ist kein theoretischer Ansatz. Ich mache solche Sachen tagtäglich.
Richtig, ist, daß es es bei Prüfzeichenfälschungen auf Briefmarken bislang nicht gemacht wurde. Wenn sich der Markeninhaber oder ein Lizenznehmer (BPP Prüfer) nicht aufrafft und die Sache anschiebt, wird es bei Briefmarken natürlich nie praktisch durchgeführt werden.
Das ändert aber an der Sache nichts, daß dies ganz normale Markenrechtsverletzungen sind. Es gibt rechtlich keinen Unterschied zu dem Anbieter von Oral-B Aufsteckbürsten, der mit der Marke gekennzeichnete gefälschte Zahnbürsten in den Verkehr bringt.
Viele Grüße
Dieter