Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
drmoeller_neuss Am: 07.09.2017 11:32:38 Gelesen: 12734# 7@  
@ bovi11 [#11]

Aus Sicht eines Anwaltes ist dieser Weg immer sinnvoll, da der Anwalt auf jeden Fall sein Geld bekommt. (entweder vom Abgemahnten, oder wenn dort nichts zu holen ist, vom BPP). Die Zeit zahlt keiner dem BPP, und eine bezahlte Geschäftsstelle ist bei den derzeitigen Prüfvergütungen nicht darin.

Die "anständigen" Händler, die einem gefälschten Prüfzeichen auf den Leim gegangen sind, werden zahlen, aber die will man nicht treffen. Der Betrüger aus Rumänien lacht sich doch ins Fäustchen, wenn er einen Brief aus Deutschland bekommt. Vielleicht scheitert es schon an der Zustellung.

Und dann bleibt noch das Risiko eines Kollateralschadens. Man wird Prüfzeichen nicht mehr öffentlich z.B. auf ebay zeigen, wenn das Risiko einer Abmahnung besteht. Der Fälschungsbekämpfung ist damit ein Bärendienst erwiesen, und da die meisten Sammler nicht echte von gefälschten Prüfzeichen unterscheiden können, verläuft alles weitere im Sande. Testkäufe ins Blaue hinein kann sich der BPP nicht leisten.

Im übrigen muss der BPP im Ernstfall auch nachweisen, dass das Prüfzeichen gefälscht ist. Dazu muss der BPP den Gegenstand in seinen Händen halten. Auch das ist erst einmal mit Kosten und Mühen verbunden. Eine Abmahnung alleine auf der Basis eines unscharfen Photos zu führen, kann in die Hose gehen. Und wie soll der Beweis erbracht werden, wenn es sich um ein altes Prüfzeichen handelt, und der Prüfer vielleicht gar nicht mehr lebt?

Siehe dazu:

AG Frankfurt, Urteil vom 29.05.2009 – 30 C 374/08-71
http://www.markenmagazin.de/ag-frankfurt-kosten-abmahnung-faelschung-ed-hardy-t-shirt-beweis/

Fazit: Ich kann die Strategie des BPP nachvollziehen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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