Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
bovi11 Am: 07.09.2017 11:49:48 Gelesen: 12811# 8@  
@ drmoeller_neuss [#14]

Der Ansatz ist in mehreren Punkten unzutreffend:

1. Natürlich macht man nach erfolgtem Testkauf, um an die Daten zu kommen, eine Einschätzung der Situation und den Versender aus Rumänien wird man sicherlich nicht abmahnen.

2. "Wenn nichts zu holen ist"... diese Argumentation ist eigentlich keine. Das Risiko besteht immer, ist aber aufgrund langjähriger einschlägiger Erfahrung eher gering.

3. "Und dann bleibt noch das Risiko eines Kollateralschadens. Man wird Prüfzeichen nicht mehr öffentlich z.B. auf ebay zeigen, wenn das Risiko einer Abmahnung besteht. Der Fälschungsbekämpfung ist damit ein Bärendienst erwiesen, und da die meisten Sammler nicht echte von gefälschten Prüfzeichen unterscheiden können, verläuft alles weitere im Sande. Testkäufe ins Blaue hinein kann sich der BPP nicht leisten."

Das passiert weder bei den Fälschungen anderer Waren und es wird auch bei Briefmarken nicht passieren.

4. "Im übrigen muss der BPP im Ernstfall auch nachweisen, dass das Prüfzeichen gefälscht ist."

Das ist falsch. Im Markenrecht muß der Verletzter nachweisen, daß die Erschöpfung eingetreten ist. Natürlich wird man im Zweifel das Beweisstück natürlich in der Akte haben.

5. Bei dem Urteil des AG Frankfurt kann es sich nicht um eine Markensache handeln, denn in Markensachen - unabhängig vom Streitwert - sind ausschließlich die Landgerichte zuständig. Bei dem Rechtsstreit

http://www.markenmagazin.de/ag-frankfurt-kosten-abmahnung-faelschung-ed-hardy-t-shirt-beweis/

handelt es sich um eine Urheberrechtssache. Da muß in der Tat der Anspruchsteller i.d.R. den Nachweis der Urheberschaft führen. ED HARDY- Prozesse werden manchmal etwas kurios geführt.
 
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