Thema: **** Was tut der BPP gegen gefälschte Prüfzeichen ?
drmoeller_neuss Am: 07.09.2017 13:09:05 Gelesen: 12668# 9@  
@ bovi11 [#15]

Konkret, was passiert, wenn der Abgemahnte ganz dreist behauptet, das Prüfzeichen wäre echt? Wer kann dann als Gutachter fungieren? Der BPP sicher nicht, zumal es für viele Prüfgebiete nur einen Prüfer gibt. Vielleicht begräbt man bei dieser Gelegenheit das Kriegsbeil mit dem VP. :D

Und unterschätze den Kollateralschaden nicht. Leider hat sich in großen Sammler- und Händlerkreisen noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Prüfen von Marken Sinn macht. Und nun kommt noch die Abmahnkeule. Als Händler würde ich alle Prüfzeichen im Internet gnadenlos abdecken. Niemand kann alle Prüfzeichen nachprüfen (lassen). Das macht auch wirtschaftlich keinen Sinn. Der zivilrechtliche Anspruch des Käufers, eine entsprechend echte und geprüfte Marke zu erhalten, bleibt ja unberührt, falls mir als Händler ein gefälschtes Prüfzeichen durch die Lappen gegangen ist.

Das gleiche erleben wir mit Hitlerblocks, die nur von der Rückseite gezeigt werden, obwohl der Handel damit noch nicht einmal unter die entsprechenden Paragraphen bezüglich verfassungsfeinlicher Symbole fallen würde. Der Kollateralschaden besteht darin, dass mit dieser Form der Produktbeschreibung auch die drolligsten Falschstempel unters Volk gebracht werden, die niemand kaufen würde, wenn er die Vorderseite gesehen hätte.

Ein BPP-Testkäufer könnte natürlich munter auf Verdacht bestellen, und bei den Marken mit echten Prüfzeichen macht er eben von seinem Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz Gebrauch. Die falschen werden abgemahnt und zusätzlich Gewährleistungsansprüche und Schadensersatz geltend gemacht. Sympathiepunkte würde dieses Vorgehen aber nicht bringen, am wenigsten dem BPP. Du darfst auch nicht vergessen, dass viele Prüfer auch Händler sind, und "grenzwertige" Angebote lassen sich in unserer Branche nie vermeiden. Da hackt eine Krähe der anderen besser kein Auge aus.

Ich erinnere nur die Aktionen von Schwalbe, inzwischen fast ein Jahrzehnt zurück und immer noch im Internet präsent. Suche nach: "Fahrradreifenhersteller Schwalbe unternimmt virtuellen Selbstmordversuch". Die Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung von Katalogbildern waren vollkommen gerechtfertigt, aber leider haben auch nicht betroffene Händler Schwalbe einfach ausgelistet, um allen eventuellen Ärger aus dem Weg zu gehen. In Diskussionsforen wurden solche Tipps wieder dieser gegeben und befolgt: "Ich hoffe, Ihr nehmt die Reifen von denen direkt aus dem Programm. Continental liefern auch ganz gute Gummi-Erzeugnisse." Kurz, man hat noch rechtzeitig bei Schwalbe noch die Rolle rückwärts gemacht, bevor die Umsätze eingebrochen bzw. an die Konkurrenz gegangen sind.

Nun, der BPP hat nicht nur Freunde in der Philatelie. Gefälschte Prüfzeichen lassen sich aber durch Aufklärungsarbeit eindämmen. Da könnte der BPP sicher mehr tun, ohne Risiko und großen Kostenaufwand. Noch besser sind Kurzbefunde. Schade, dass der BPP nicht schon früher zu dieser Erkenntnis gekommen ist.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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