Thema: Fälschungen zum Schaden der Sammler: Zeppelinbelege
Richard Am: 06.11.2007 14:27:34 Gelesen: 23733# 12@  
@ AfriKiwi [#11]

Zitat: 'Wenn so manche € 100 für ein € 1 Stück zurückzahlen müssen ...'

Hallo Erich,

damit das allen klar wird: Kein Verkäufer muss etwas zahlen oder zurückzahlen, er muss nur das 'echt' liefern, was er als 'echt' verkauft hat.

Wer zum Beispiel die 70 Pf. Posthorn, Viererblock, mit echtem Stempel verkauft bekommen hat, hat einen Anspruch darauf, exakt diese geliefert zu bekommen.

Das dumme daran ist, dass es diesen Viererblock anscheinend nicht gibt. Dann kann der Verkäufer natürlich einen Schadenersatz anbieten, z.B. 5.000 Euro, und im Zweifel kann ein Gericht darüber entscheiden.

Das Risiko für Verkäufer von falschen Marken, Stempeln oder Belegen wird völlig unübersehbar, wenn sich die Gerichte sich dem Urteil aus [#10] anschliessen. Das ist keinesfalls sicher, wird aber hoffentlich bald so kommen.

Schöne Grüsse, Richard
 
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