Thema: Auktionen: Los verkauft oder nicht verkauft ?
HPHV Am: 18.11.2017 00:29:47 Gelesen: 9009# 13@  
@ Reinhard Fischer [#8]

Mit dem Zuschlag erlöschen m.E. alle Verpflichtungen aus den unterliegenden Geboten.

So ist es.

Es gibt oder gab bei manchen Auktionshäusern zwar den Passus "Der Bieter ist an sein Gebot 6 Wochen gebunden", aber ich habe so meine Zweifel, ob das rechtlich wirklich zulässig ist.

Dieser Passus bezieht sich auf Gebote, die unter Vorbehalt zugeschlagen wurden.
 
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