Thema: Recht: Bundesgerichtshof weicht Paypal Käuferschutz auf
Holzinger Am: 24.11.2017 11:16:24 Gelesen: 2726# 2@  
Die Entscheidung finde ich in der Sache richtig. Der Rückruf ist/kann ja einseitig von der Käuferseite motiviert - auch unbegründet! - sein.

Paypal steht nicht über dem Gesetz und der Händler muß auch eine Möglichkeit haben, seine Sicht zu vertreten.

Dafür sind bei Streitigkeiten Gerichte da. Nur, das dies zu Lasten der bereits überlasteten Gerichte geht, ist für alle 3 beteiligten eine langwierige (und für den Verlierer teure) Sache. Ich vermute, Paypal wird sich als "neutralen Dienstleistungsvermittler" sehen und wird so vom Streit nicht berührt (auch bei den Gerichtskosten).

Zum Gericht wird es wohl auch nur bei großen Summen gehen. Auch deshalb wäre mir persönlich eine vorgeschaltete außergerichtlichtliche "Schiedsstelle" geeigneter. Wer danach noch will, soll/kann dann immer noch zum Gericht gehen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10992
https://www.philaseiten.de/beitrag/166842