Thema: Recht: Bundesgerichtshof weicht Paypal Käuferschutz auf
drmoeller_neuss Am: 24.11.2017 12:12:40 Gelesen: 2703# 3@  
PayPal hat in der Vergangenheit zwei Funktionen wahrgenommen:

PayPal ist als Treuhänder aufgetreten, und hat das Geld erst weitergegeben, wenn die Ware beim Vertragspartner angekommen ist. Diese Funktion sehe ich nicht durch das BGH-Urteil gefährdet. Der Kaufpreis könnte auch bei einem Notar hinterlegt werden, der das Geld auch nur weitergibt, wenn die Eigentumsübertragung erfolgt ist. Erfolgt keine Eigentumsübertragung, wird der Notar nach einer bestimmten Zeit das hinterlegte Geld wieder zurückgeben. Die Klärung eventueller Ansprüche liegt nicht in seinem Aufgabenbereich.

Die zweite Funktion von PayPal Käuferschutz sehe ich kritischer. Hier geht es um Sachmängel, und PayPal hat sich als Gericht aufgespielt, und von Fall zu Fall selbst entschieden, ob ein Sachmangel vorliegt oder nicht. Bisweilen lief das auf Willkür hinaus.

Nun muss PayPal entscheiden, ob man auf diesen Teil des Käuferschutzes ganz verzichtet, oder dem Verbraucher kommuniziert, dass PayPal keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen kann (dies können nach wie vor nur Gerichte), aber die Ausgangslage für eine der Parteien verbessern kann. PayPal kann dafür sorgen, dass der besser gestellte Verkäufer die Ansprüche beim Käufer geltend machen muss und nicht umgekehrt.
 
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