Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia
philaworld Am: 13.12.2017 08:23:42 Gelesen: 336744# 447@  
@ matze1958 [#419]

Hallo Matze1958,

ich muss entschuldigen, auch von mir ein Irrtum, es müsste sich um einen Brief von 1866 handeln und nicht 68.

Hier nun noch den Inhalt dieser erwähnten Verfügung zu diesem Porto.

Verfügung Nr 16 vom 26. Juni 1866

Da abermalen schon vielfach die Leitung der Korrespondenzen nach Nord-Deutschland über Frankreich verlangt wird und auf den Fall einer gänzlichen Unterbrechung der Postverbindung in Deutschland nach den nördlichen deutschen Staaten, beauftragen wir dei schwiezerisch-frnazösischen Auswechslungsbureau diejenigen Korrespondenzen nach und über die norddeutschen Staaten, vorerst nur insofern deren Leitung durch Bezeichnung auf der Adresse über Frankreich verlangt wird und wenn eine Unterbrechung der Postverbindung über die süddeutschen Staaten eintreffen sollte. Alle oben erwähnten Korrespondenzen über Frankreich zu versenden und unter Art. 4 und 9. resp. 18 des Feuille d'Avis in Rechnung zu bringen.

Den Auswechslungsbüreau wird hiermit angezeigt, dass das Gewichtsmaximum für die einfache Brieftaxe bloss 7.5 Gramm beträgt.

Ungenügend frankierte Briefe sind als ganz unfrankiert zu behandeln und daher unter Atrt. 18 zu taxieren.

Für die Frankierung dieser Korrespondenzen über Frankreich sind die Bestimmungen des Art. 4 pag.2 und Art. 6 pag. 4 des schweizerisch-französischen Briefposttarifs vom 15. September 1865 anzuwenden.

Wir werden das Publikum von dieser eventualität durch eine entsprechende Publikation im Bundesblatte aufmerksam machen.

Was die Transitbriefe aus Italien nach Deutschland anbelangt, je wird besondere Weisung hierüber nächstens folgen.
Breifposttarif vom 15.9.1865 bereffend Verfügung

Art 4 = Das Verzeichnis der Schweizerischen und französischen Postbuerau des Grenzrayon
Art 6 = Verzeichnis der in den Bübezirke der französischen Büreaux und Grenzrayons gelegenen Ortschaften
 
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