Thema: Wohlfahrtszähnungen - die ausgefallenen Zähnungslöcher
Richard Am: 09.06.2009 14:36:42 Gelesen: 10872# 2@  
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind bekanntlich berechtigt, Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken zum reinen Frankaturwert zu beziehen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Die vereinnahmten Zuschlagsbeiträge können sie dann für ihre jeweiligen karitativen Zwecke verwenden.

Da sich auch der Schlüssel für die Aufteilung des Zuschlagsaufkommens der von der Post verkauften Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken nach den eigenen Umsätzen der Verbände richtete, wurde teilweise versucht, diesen Absatz durch Rabatte auf den Postpreis zu steigern.

Dem wollte die Post einen Riegel vorschieben. Zur Erleichterung der Suche nach den Übeltätern ließ sie in den Jahren 1967 bis 1973 die den Wohlfahrtsverbänden Markenbogen Bund und Berlin in der Bundesdruckerei mit einer speziellen Kennung versehen. Sie bestand aus fehlenden Zähnungslöchern am Bogenrand. Zu diesem Zweck wurden Zähnungsnadeln aus dem Zähnungskamm entfernt.

Ausführlich beschrieben und erfasst wird die Wohlfahrtszähnung (auch ausgefallene Zahnungslöcher genannt) von Günther Schwarz in seinen Spezialkatalogen "Die Formnummern der Bundesrepublik" und "Die Formnummern von Berlin".

(Quelle: Briefmarken Spiegel Mai 2009)
 
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