@ cilderich
[#125]Da es sich um einen beschlagnahmten
Einschreibbrief (Versicherungsschutz) handelte, so denke ich, wurde die Absenderin in Kenntnis gesetzt. Aufgrund eines Nachforschungsauftrages kann ich mir nicht vorstellen. Die Post hatte keinerlei Einfluß auf die Maßnahmen der Zensurstellen.
Bei einem einfachen Brief wäre sicherlich überhaupt keine Mitteilung erfolgt.
Wer weiß, welche Konsequenzen die Beschlagnahme für die Absenderin noch nach sich gezogen hat.
Interessanter Beleg.
hajo22