Thema: (?) (132) Deutsches Reich: Zensurpost
cilderich Am: 14.12.2017 22:47:38 Gelesen: 61615# 127@  
@ hajo22 [#126]

Hallo,

noch ein paar Erläuterungen zur genaueren Information.

Zu Zeiten des 2. Weltkrieges gab es keinen Versicherungsschutz bei beschlagnahmten Briefen, diese waren eben weg. Eine Benachrichtigung erfolgte nur, wie genannt, wenn der Brief zurückgesandt wurde nicht wenn er beschlagnahmt wurde. Das Besondere besteht darin, dass überhaupt mitgeteilt wurde, dass der Brief beschlagnahmt wurde, obwohl der Absender darüber nicht von der ABP informiert wurde, denn wenn eine Benachrichtigung erfolgte, dann von dieser und nicht von einem normalen Amt. Dieses antwortete nur, wenn eine Nachforschung gestellt wurde, denn diese wurde damals an einem normalen Postamt aufgegeben.

Da für Absender beschlagnahmter Post Risiken bestanden, erfolgte, falls solche drohten eben auch keine Benachrichtigungen, schon gar nicht über normale Postämter, dieses bedurfte schon der expliziten Nachfrage des Absenders. Auch heute informiert die Post nicht einfach so einen Absender, wenn sein R-Brief irgendwo verschwindet, sondern es muß nachgeforscht werden.

Ich denke so sind meine Erklärungen nochmals klar erläutert.

Grüße cilderich
 
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