Thema: Portofreie Belege innerhalb des DÖPV
Magdeburger Am: 26.12.2017 15:56:43 Gelesen: 4262# 8@  
Liebe Sammelfreunde,

einen Beleg, den ich sicher schon einmal gezeigt habe:



Dieser stammt vom 07.12.1866 und lief von Magdeburg "An die königlich sächsische Kreis Direction zu Leipzig" du ist als "Portofreie königliche Dienstsache" declariert.



Der Kopf des Briefes bedarf keine weitere Erläuterung und der Text darunter sagt alles aus:

Die unverehelichte Minna Teichmann aus
Pegau, 27 Jahre alt, ist durch Erkenntniß des Königlichen
Polizei Gerichts hier vom 5. d. Mts. wegen Landstreicherei
zu einer Woche Gefängnis verurtheilt worden. Vor-
aussichtlich wird gegen dieselbe Seitens der königlichen
Regierung hier auch die Landesverweisung beschlossen
werden. Die Königliche Kreis=Direction ersuche
ich demnach ergebenst um rechtbalde gefällige Benach-
richtigung: ob die Ortsangehörigkeit des p Teichmann
in Pegau resp: die Heimaths-Berechtigung derselben
dort anerkannt wird, ev. ob und welche Bedenken
der Dorthinweisung derselben etwas entgegenstehen.

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf
 
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