Thema: Darf der Postkunde seine Marken und Belege selbst stempeln ?
Henry Am: 16.06.2009 15:05:02 Gelesen: 29822# 8@  
@ Richard [#34]

Meines Wissens ist die Stempelführung (= Benutzung) nur den beauftragten Postangestellten gestattet.

In der Praxis wird das aber nicht immer eingehalten. Ob nun aus Zeitersparnisgründen oder aus Gefälligkeit sei mal dahingestellt. Und wo kein Schindluder mit dieser Abweichung betrieben wird, kann man auch mal ein Auge zudrücken.

Auf keinen Fall ist es gestattet, den Stempel Nichtbeauftragten außerhalb des Sichtbereiches unkontrolliert zu überlassen. Dies einzuhalten ist schon schwierig, wenn die Entfernung der "Eigentätigkeit" eine bestimmte Distanz zum Tresen übersteigt, obwohl sich alles noch im Sichtbereich abspielt.

Man muss den "Selbststemplern" auch nicht immer gleich Schlechtigkeiten unterstellen. Aber bei häufiger Aktivität muss Kontrolle und ggfs. auch Misstrauen erlaubt sein,
meint
Henry
 
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