@ briefefan
[#294]Hallo Briefefan,
vielen Dank, für Deine Ergänzung. Den Quellenvermerk, also die Zahl 176, habe ich glatt im Text überlesen.
An dem Beispiel, mit dem sogen. Schornsteinfegerbrief, wie er ja auch beim Auktionshaus Christoph Gärtner im letzten Jahr als solcher beschrieben wurde, kann man auch erkennen, wie an vielen vergleichbaren Beispielen ebenfalls, dass Sammler oftmals mehrfach im Laufe der Zeit geschädigt werden, wenn die Sache von einem fehlerhaft ausgestellten Attest begleitet wird. Oftmals fallen Fehlprüfungen leider erst dann auf, wenn der Prüfer für sein Fehltattest nicht mehr haften muß - die Prüferhaftungsklauseln in der BPP-Prüfordnung können dann nur wenig trösten.
Beste Grüße
Markus