Thema: Potschta - Stempel auf Briefen, Briefstücken und Marken alle falsch
Markus Pichl Am: 08.01.2018 19:07:31 Gelesen: 197161# 299@  
@ stampmix [#296]

Die Formulierung, in dem besagten Attest von Dr. Jasch BPP, ist sachlich falsch. Selbiger Text findet sich zum gleichen Sachverhalt auch in einem Attest von Herrn Kunz BPP, siehe nachstehend. Augenscheinlich wurde sich hier, innerhalb dem BPP, auf eine bestimmte Formulierung geeinigt.



Der Nachweis, dass es sich um eine rückdatierte Entwertung handelt, die auf einer nicht verausgabten, nicht postgültigen Briefmarke, unbefugt, besser gesagt rechtswidrig, zu Zwecken der unredlichen Bereicherung angebracht wurde, ist erbracht. Dieser Nachweis, sprich die aktuelle philatelistische Erkenntnis, wird mit der Attestformulierung nicht transparent gemacht. Der Nichthinweis auf diese Erkenntnisse bedeutet für den Prüfer und für den Anbieter einen Wertvorteil, für den Sammler eine Schädigung.

Aber wie werten wir denn das Verhalten des Handels? Bieten eine Michel B1 an und legen kommentarlos Altatteste der Michel 41 bei. Ist das rechtlich in Ordnung?

Hierzu habe ich bereits ein Beispiel gebracht, dass man in der Angebotsbeschreibung auf den korrekten Sachverhalt hinweisen kann. Ich persönlich würde das alte Attest noch als ungültig kennzeichnen und den korrekten Sachverhalt darauf vermerken (Rückdatierung = Falschstempel). Damit habe ich überhaupt kein Problem. Auch dann nicht, wenn ich eines der aktuell ausgestellten Atteste innerhalb einer Sammlung erwerben würde, dann wäre meine Vorgehensweise gleichsam. Diese unverausgabte Marke kann man nach meiner Meinung nur als eine zeitgeschichtliche Erinnerung anbieten, an der sich im Laufe der Zeit viele unredlich bereichert haben.

Noch ein Zitat, aus Rundbrief 72 der ARGE DEUNOT, Seite 95:

Mitte Juni 1950 teilt der Minister für Post- und Fernmeldewesen Burmeister der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle in Berlin mit, der ehemalige Präsident der Oberpostdirektion Dresden, Stürmer, habe mit der Potschta-Marke von 1945 "ein Millionengeschäft für sich persönlich bei dieser Marke herausgeholt. ..."

Am 23.7.1950 findet wegen der Potschta eine Hausdurchsuchung beim entlassenen Präsidenten Stürmer statt. Am nächsten Tag begeht Stürmer Selbstmord.


Meine Empfehlung an jeden interessierten Leser, der den Rundbrief 72 bzw. die Abhandlung von Herrn Strobel noch nicht haben sollte: Es besteht die Möglichkeit, sich auf eine Bestelliste setzen zu lassen und wenn genügend Bestellungen eingehen, wird wohl eine dritte Auflage gedruckt. Hierzu möchte ich aber Richard bitten, entsprechend auszuführen.

Beste Grüße
Markus
 
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