@ olli0816
[#316] Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass jeder zu dem Preis kaufen kann, was er gewillt ist zu zahlen. Ist natürlich richtig. Aber wenn auf den Attesten (wenn man sie denn unbedingt ausstellen muss) ganz klar daraufschreibt, dass es eine Stempelfälschung ist und diese Ausgabe nicht echt gestempelt vorkommen kann, dann wäre das noch nachvollziehbar. Besser wäre es, diese Marken rückseitig mit "Stempel falsch" zu markieren, wie es z.B. bei den Inflamarken geschieht und gar kein Attest auszustellen. Das wäre der Situation angemessen.Hallo Oliver,
es muß kein Prüfer ein Attest ausstellen. Bei Unklarheiten über Herkunft und/oder Verwendung von Marken besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Prüfers, eine Prüfung vorzunehmen. Harlos hat das durch 2. Instanzen gerichtlich feststellen lassen.
Grüße
Dieter